I.
Allgemeine
Regelungen
I.1
Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge, die mit dem Restaurant Die2Koeche abgeschlossen werden.
Andere AGB als die des Restaurant Die2Koeche werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn das Restaurant Die2Koeche diesen nicht
ausdrücklich widerspricht. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn
eine schriftliche ( FAX/Email/persönliche ) Reservierungsbestätigung
seitens des Restaurant Die2Koeche vorliegt und dem Restaurant
Die2Koeche eine Unterschriebene Bestätigung ( Fax/persönliche/Email mit
PDF Anhang mit Unterschrift ) der Reservierungsbestätigung vorliegt.
Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung
des Restaurant Die2Koeche.
I.2
Leistungen
und
Tarife werden von den Inhabern des
Restaurant
Die2Koeche frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann
modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
der Erbringung der Leistung mehr als 4 Monate beträgt. Alle angegebenen
Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten die
Gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bediengeld. Ändert sich nach
Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert
sich der vereinbarte Preis entsprechend.
I.2.1 Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er
im Voraus
bestellt oder reserviert hatte, nicht an, so bleibt er zur Zahlung des
vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
-
Für
eine Stornierung zwischen dem 7. und 5.Tag
vor dem
vereinbarten Leistungszeitraum werden 30% der bestellten Leistung,
- Für eine Stornierung zwischen dem
4.
und 3.Tag
vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 60% der bestellten
Leistung,
-
Für eine Stornierung innerhalb der letzten 2 Tage
vor dem
vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der bestellten Leistung,
bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten
Leistungen, fällig.
I.3.
Reservierungen
sind
für beide Vertragspartner
verbindlich. Ein
Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Restaurant Die2Koeche und
unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer I.2 dieser AGB erfolgen. Ist
der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu
Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
I.4. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein
zugänglichen
Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den
Tagungsräumen des Restaurant Die2Koeche hinterlassen werden, gelten
nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu
berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
I.5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf
der vorherigen
Genehmigung des Restaurant Die2Koeche. In diesen Fällen wird eine
Servicegebühr bzw. ein Korkgeld von mindestens 15,00 € inkl. Mwst.
erhoben.
I.6. Wird durch einen Vertragspartner der
Geschäftsbetrieb oder die
Sicherheit des Restaurant Die2Koeche oder deren Gäste gefährdet, so
kann sich das Restaurant Die2Koeche vom Vertrag lösen. Dies gilt auch
im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die
Leistung des Restaurant Die2Koeche unmöglich, unzumutbar oder für den
Vertragspartner ohne Interesse ist.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der
Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen
EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung
etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter
Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann
eine Vorauszahlung in Höhe von 30% - 50 % des zu erwartenden Umsatzes
verlangt werden.
Die Vertragspartner des Restaurant Die2Koeche bzw. der Gast als solcher
oder als Gastgeber haften dem Restaurant in vollem Umfang für durch Sie
selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte
verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter,
hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Restaurant
kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der
Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume
berechtigt das Restaurant Die2Koeche zur fristlosen Löschung des
Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das
vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Soweit das Restaurant Die2Koeche für den Veranstalter Fremdleistungen,
technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt
er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet
für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser
Einrichtungen und stellt das Restaurant Die2Koeche von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und
sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen
alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn mit dem Restaurant Die2Koeche abzustimmen. Auf
Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des
Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Das Restaurant haftet
nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.
Das Restaurant Die2Koeche haftet für abhanden gekommene oder
beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt haben.
Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar
des Restaurant Die2Koeche im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften
Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der
Vertragspartner des Restaurant Die2Koeche Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
Dresden.
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